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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Falle einer Stornierung greifen folgende Regelungen oder eine alternative Lösung, die Veranstalter und Moderator mit Angebotsannahme schriftlich vereinbaren:

Im Krankheitsfall verpflichtet sich der Moderator, alle bis dahin erfolgten Vorbereitungen (Notizen zu Absprachen mit den Gesprächspartnern, schriftliche Ausarbeitung der Moderation) zur Verfügung zu stellen und sich nach Kräften an der kurzfristigen Suche nach Ersatz zu beteiligen. Die Honorierung der Vorbereitung erfolgt dann gemäß der Vorleistung des Moderators. Sollte der Moderator noch keine schriftlichen Vorbereitungen vorlegen können, steht ihm keine Vergütung zu. Ansonsten erfolgt eine Teilvergütung abhängig von der Verwertbarkeit der Vorbereitungen für den Veranstalter bzw. die Krankheitsvertretung.

Stornierung

Bei einer Stornierung der gesamten Veranstaltung wegen höherer Gewalt erhält der Moderator ein Ausfallhonorar.

Ausfallhonorar:

  • bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20 Prozent des Nettohonorars

  • zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent

  • binnen 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn je nach Vorleistung 60-80 Prozent des Nettohonorars

Ist die Nichteinhaltung des Moderationsvertrages auf Umstände zurückzuführen, die beim Veranstalter

liegen, erhält der Moderator ein Ausfallhonorar:

  • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 Prozent des Nettohonorars

  • zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 Prozent

  • binnen 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sowie im Laufe des Engagements abhängig von der Vorleistung 80-100 Prozent des Nettohonorars

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