Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Falle einer Stornierung greifen folgende Regelungen oder eine alternative Lösung, die Veranstalter und Moderator mit Angebotsannahme schriftlich vereinbaren:
Im Krankheitsfall verpflichtet sich der Moderator, alle bis dahin erfolgten Vorbereitungen (Notizen zu Absprachen mit den Gesprächspartnern, schriftliche Ausarbeitung der Moderation) zur Verfügung zu stellen und sich nach Kräften an der kurzfristigen Suche nach Ersatz zu beteiligen. Die Honorierung der Vorbereitung erfolgt dann gemäß der Vorleistung des Moderators. Sollte der Moderator noch keine schriftlichen Vorbereitungen vorlegen können, steht ihm keine Vergütung zu. Ansonsten erfolgt eine Teilvergütung abhängig von der Verwertbarkeit der Vorbereitungen für den Veranstalter bzw. die Krankheitsvertretung.
Stornierung
Bei einer Stornierung der gesamten Veranstaltung wegen höherer Gewalt erhält der Moderator ein Ausfallhonorar.
Ausfallhonorar:
-
ï‚·bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25 Prozent des Nettohonorars
-
ï‚·zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent
-
ï‚·binnen sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn je nach Vorleistung 100 Prozent des Nettohonorars